Die Diagnose der Gerichtsmedizin lautet Unfalltod, doch die ermittelnden Beamten gelangen aufgrund der Beweislage am Tatort zu einer anderen Überzeugung. Bis zur endgültigen Identifizierung der Todesursache vergehen jedoch noch drei Jahre, und erst eine Exhumierung und eine zweite Autopsie geben Aufschluss darüber, wer recht hatte: der Gerichtsmediziner oder die Kriminalbeamten.