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Im Stich gelassen - Der Ärger mit den Berufsgenossenschaften

Es kann fast jeden treffen. Ein unaufmerksamer Augenblick und es ist passiert. Ein Arbeitsunfall. Die gesundheitlichen Folgen, nicht immer abzusehen: manche Menschen sind plötzlich berufsunfähig, für ihr Leben gezeichnet. Doch zum Glück gibt es in der Bundesrepublik eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, ob bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, auf dem Papier sind alle in Deutschland vorbildlich abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung verpflichtet jeden Betrieb, seine Angestellten bei den Berufsgenossenschaften zu versichern. 2011 waren es über 58 Mio. Versicherte.

Anders als private Versicherungen dürfen Berufsgenossenschaften keinen Profit machen, denn sie sind sogenannte Körperschaften öffentlichen Rechts. Berufsgenossenschaften stecken viel Geld in die Unfallverhütung, sie unterhalten Spezialkliniken und bieten Rehamaßnahmen an.

Doch es gibt auch eine Schattenseite: Viele Unfallopfer sind verbittert, denn oftmals kämpfen sie vergeblich um Verletztengeld, Renten, Umschulungen oder eine dauerhafte medizinische Versorgung. ZDFzoom trifft Menschen, die nicht gut auf die Berufsgenossenschaften zu sprechen sind. Unfallopfer berichten über einen zermürbenden Kampf um die Anerkennung ihrer Arbeitsunfähigkeit.

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