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Habsburgs Privilegien

Heutzutage ist es selbstverständlich, dass sich auch gekrönte Häupter dem Recht ihres Landes unterwerfen. Doch noch bis ins tiefe 19. Jahrhundert hinein stellte sich das Haus Habsburg über das Gesetz. Trotz der vielen Verfehlungen der Herrscherfamilie stand kein einziger Habsburger je vor Gericht. Stefan Wolner stellt in dieser ORFIII Erbe Österreich Neuproduktion exemplarisch einige Straftaten der Habsburger vergleichbaren Verfehlungen niedriger gestellter Menschen gegenüber und zeigt so die damalige Doppelmoral. Auf Homosexualität etwa standen damals bis zu fünf Jahre Kerker. Erzherzog Ludwig Viktor, der mehr oder minder offen seine Homosexualität auslebte, wurde nach einem Skandal, den er verursachte, nur mit dem Umzug von Wien ins ferne Salzburg abgestraft.
Ähnlich doppelbödig stand die Monarchie zur Prostitution: Zu Maria Theresias Zeiten wurde käufliche Liebe mit schweren Geldstrafen oder mit dem Anprangern und Auspeitschen bestraft. Von Maria Theresias Ehemann Franz Stephan bis

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S2022E305 - Aus dem Rahmen: Das Wiener Rathaus

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